Die Verwaltung von Eigentumsanlagen
Ihre Wünsche sind unser Ziel
Als Eigentümer möchten Sie Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen so gut wie möglich
berücksichtigt wissen.
Und genau darin sehen wir unsere Aufgabe als Verwalter.
Die gesetzlichen Erfordernisse, wie sie sich aus den §§ 20 ff WEG ergeben, sind dabei für uns
eine verbindliche Grundlage. Natürlich übernehmen wir für Sie alle anfallenden Formalitäten,
kümmern uns um besonders günstige Konditionen (z.B. bei Strom, Gas, Versicherungen etc.)
und die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Was wir für Sie tun
Übernahme bzw. Einrichtung von Abrechnungsschlüsseln
Monatliche Sollstellung bzw. Einzug der Wohngelder
Monatliche Erstellung der Grundstücksabrechnungen
Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums: Anforderung von Kostenvoranschlägen und Kontrolle der Arbeiten
Organisation von Hilfskräften bzw. gew. Dienstleistungsbetrieben (Hausmeister, Schneereinigungsbetriebe, Gärtner etc.)
Durchführung von Eigentümerversammlungen
Bildung und Anlage der gesetzlich vorgeschriebenen Instandhaltungsrücklage
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Umsetzung gesetzlicher Vorschriften (z.B. Energieeinsparverordnung; Rauchmelder, etc.)
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